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WHG-konforme Fugenabdichtung im Industrieboden – KREIE GmbH

Fugen nach WHG – gesetzeskonforme Abdichtung für wassergefährdende Bereiche

Sichere Fugentechnik für Anlagen mit besonderen Anforderungen

KREIE GmbH:
Ihr zertifizierter Fachbetrieb für WHG-Fugenabdichtungen

Überall dort, wo mit wassergefährdenden Stoffen umgegangen wird, greift das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) – und damit auch besondere Anforderungen an die Ausführung und Abdichtung von Fugen. Denn jede Bodenfuge stellt ein potenzielles Risiko für das Eindringen oder Austreten von Schadstoffen dar. Mit unserer WHG-konformen Fugentechnik sichern wir Ihre Anlagen, Flächen und Übergänge zuverlässig ab – technisch, rechtlich und dokumentiert.

Was sind Fugen nach WHG?

WHG-Fugen sind Boden- oder Wandfugen, die in Bereichen mit wassergefährdenden Flüssigkeiten eine sichere Abdichtung gegen das Austreten oder Eindringen solcher Stoffe gewährleisten müssen. Das betrifft zum Beispiel:

  • Produktions- und Lagerhallen der chemischen Industrie
  • Abfüllanlagen, Waschplätze oder Tankbereiche
  • Auffangräume, Silos, Becken oder Dichtflächen
  • Bereiche mit Epoxidharz- oder WHG-Beschichtung

Die Ausführung darf nur durch zertifizierte Fachbetriebe erfolgen – wie die KREIE GmbH, geprüft nach §62 WHG.

Unsere Leistungen im Bereich WHG-Fugen

  • Planung und Ausführung von WHG-konformen Bodenfugen
  • Fugensanierung nach WHG-Vorgaben
  • Abdichtung von Bewegungs-, Arbeits- und Dehnfugen
  • Kombination mit WHG-Bodenbeschichtungen (z.B. Epoxidharz, OS8)
  • Verwendung geprüfter Fugendichtstoffe (z.B. Polyurethan, Epoxidharz)
  • Lückenlose Dokumentation und Zertifizierung nach Wasserhaushaltsgesetz
  • Fugenanbindung an Bauteilübergänge und Wandanschlüsse

Typische Einsatzbereiche für WHG-Fugenabdichtungen

  • Chemische und pharmazeutische Industrie
  • Tankstellen, Tanklager, Werkstätten
  • Waschanlagen, Fahrzeughallen
  • Galvanik, Lackierbetrieb
  • Logistikflächen mit Gefahrgutumschlag
  • Biogasanlagen und Kläranlagen
  • Silos, Becken, Auffangräume

Rechtliche Grundlagen & Vorschriften

Die Ausführung von Fugen nach WHG ist streng geregelt:

  • § 62 WHG (Wasserhaushaltsgesetz)
  • AwSV (Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen)
  • TRwS (Technische Regeln wassergefährdender Stoffe)
  • Zusätzlich: DIN 18540, DIN EN 14188, Merkblätter und Prüfzeugnisse

Nur Fachbetriebe mit WHG-Zertifizierung dürfen solche Arbeiten ausführen – wir erfüllen alle Anforderungen und sorgen für Rechtssicherheit bei Abnahmen und Kontrollen.

Warum KREIE GmbH?

Als zertifizierter Fachbetrieb nach WHG bieten wir Ihnen in Ostwestfalen-Lippe und bundesweit:

  • Fachgerechte Ausführung nach aktuellen Normen und Gesetzen
  • Erfahrene Spezialisten für Fugen- & Beschichtungstechnik
  • Einbindung der Fugen in bestehende Boden- oder Wandaufbauten
  • Schnittstellenmanagement mit Epoxidharz- oder WHG-Beschichtung
  • Reibungslose Zusammenarbeit mit Behörden & Prüfstellen
  • Lückenlose Dokumentation für Ihr Projekt

Ihr zertifizierter Partner für WHG-Fugen

Vertrauen Sie auf unsere Fachkompetenz – wir beraten Sie gern persönlich.

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